使馆网上还真有申请事项.

本帖于 2010-08-25 09:31:49 时间, 由超管 论坛管理 编辑

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM NATIONALEN VISUM
ALLGEMEINE HINWEISE
Bei einem geplanten Aufenthalt von über 90 Tagen in Deutschland muss ein nationales Visum beantragt werden (im
Gegensatz zu einem Schengen-Visum, welches nur für einen kurzfristigen Aufenthaltszeitraum von max. 90 Tagen
pro Halbjahr berechtigt).
Die Botschaft arbeitet bei Anträgen für ein nationales Visum eng mit der Ausländerbehörde des vorgesehenen
deutschen Wohnortes zusammen. Zur Erteilung eines Visums ist die Zustimmung der Ausländerbehörde zwingend
erforderlich. Die Bearbeitungszeit kann deshalb von Fall zu Fall variieren. Die Regelbearbeitungszeit beträgt 6-12
Wochen. Es wird darum gebeten, von Sachstandsnachfragen während der Bearbeitungszeit abzusehen.
Ein nationales Visum wird für den angegebenen Aufenthaltszweck (z.B. Studium/ Familiennachzug) mit einer
Gültigkeit von 90 Tagen erteilt. Nach Einreise ins Bundesgebiet sollten Sie umgehend bei der zuständigen
Ausländerbehörde vorsprechen und den endgültigen Aufenthaltstitel beantragen.
Das nationale Visum berechtigt ausschließlich zu einem Aufenthalt in Deutschland. Allerdings ist es dem Inhaber für
eine Dauer von maximal 5 Tagen gestattet durch das Gebiet der Schengener Vertragsstaaten zu reisen, um ins
Bundesgebiet zu gelangen. Flughafentransfers in den Schengener Vertragsstaaten sind möglich.
ZUSTÄNDIGKEITEN

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