回复:奥地利入个籍好象比德国还难吧?

本帖于 2010-08-25 09:31:49 时间, 由超管 论坛管理 编辑

Verleihung der Staat*****ürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches
Voraussetzung:
Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen .
mindestens 30-jähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz . in Österreich oder
mindestens 15-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt . in Österreich bei
Nachweis der nachhaltigen persönlichen und beruflichen Integration oder
mindestens sechsjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt . in Österreich, sofern
eine fünfjährige aufrechte Ehe mit einem österreichischen Staat*****ürger bzw. einer österreichischen Staat*****ürgerin besteht und die Eheleute im gemeinsamen Haushalt leben oder
der Status "Asylberechtigter" vorliegt oder
der Besitz einer EWR-Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird oder
der Antragsteller oder die Antragstellerin in Österreich geboren wurde oder
die Verleihung aufgrund von bereits erbrachten und zu erwartenden außerordentlichen Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet im Interesse der Republik Österreich liegt
Hinweis: Außerordentliche Leistungen sind solche, die weit überdurchschnittlich sind und nicht auch von jeder anderen Person des gleichen Bildungsgrades und der gleichen Au*****ildung erbracht werden können.

Achtung:
Die Verleihung der Staat*****ürgerschaft wird unter bestimmten Voraussetzungen auf den Ehegatten bzw. die Ehegattin und die Kinder des Antragstellers oder der Antragstellerin erstreckt.

Gebühren:
200 Euro bis
700 Euro Bundesgebühren
Hinweis: Zusätzlich zu den Bundesgebühren werden noch Landesabgaben eingehoben, die je nach Bundesland variieren können.

请您先登陆,再发跟帖!